Lehrer an öffentlichen Schulen in den westdeutschen Ländern sind in der Regel Beamte, die bei den Ländern beschäftigt sind. Nach den Laufbahnstrukturen für Beamte werden Lehrer in der Regel entweder dem höheren Dienst (gehobener Dienst) oder dem höheren Dienst (höherer Dienst) zugeordnet. Je nach Einstiegsstatus der jeweiligen Lehrberufe fallen Lehrer an Grundschulen und Hauptschulen sowie an Realschulen unter den höheren Dienst und Lehrer an Gymnasien und Berufsschulen unter den Oberdienst. Angesichts der Notwendigkeit, abwesende Lehrer abzusichern, kann sich der Schulleiter zunächst auf das vorhandene Lehrpersonal verlassen. Nach den geltenden allgemeinen Beamtenordnungen sind die Lehrer verpflichtet, vorübergehend zusätzliche Arbeiten zu verrichten, für die zunächst kein finanzieller Ausgleich gewährt wird. Wird die Anzahl der Zeiten, die Lehrer im Unterricht verbringen müssen, um mehr als drei Zeiträume pro Monat überschritten, so kann eine zusätzliche Arbeitsentschädigung gewährt werden. Die zusätzliche Arbeitsvergütung für die Einzelstunde wird durch Verordnungen der Länder geregelt. Die Steuer wird von den Bruttogehältern der Beamten abgezogen, aber im Gegensatz zu den Abhängigen werden keine Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Renten- und Arbeitslosenversicherungsabzüge gelten aufgrund des Beamtenstatus der Lehrer, nach dem sie Anspruch auf Altersversorgung haben, nicht. Die Krankenversicherungsbeiträge variieren von Fall zu Fall, da Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung verfügen, deren Gebühren nicht standard sind. Es ist Anentscheidung des einzelnen Beamten, zu entscheiden, ob er eine Krankenversicherung abschließen möchte; dies ergänzt das vom Arbeitgeber für den Beamten gewährte Unterstützungssystem, um im Krankheitsfall eine angemessene Versicherung zu gewährleisten. Die Organisation der Einführungszeit für neu qualifizierte Lehrer war ein zentrales Thema der Gemischten Kommission Lehrerbildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister. Gemäß den Empfehlungen der Sachverständigenkommission aus dem Jahr 1999 sollen die Bestimmungen für den Einsatz von jungem Lehrpersonal auf eine schrittweise Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenz abzielen.

Darüber hinaus soll ein System zur Unterstützung der Einführungszeit für neu qualifizierte Lehrkräfte eingerichtet werden, das Maßnahmen der fortbestehenden Ausbildung einschließen soll, die besonders auf die Bedürfnisse neu qualifizierter Lehrer abgestimmt sind. In den meisten Bundesländern werden derzeit Konzepte für die Organisation der Einführungsphase entwickelt oder in die Praxis umgesetzt.