Die ARK RWL hat einen neuen Berufsgruppenplan für Lehrkräfte in der Pflege beschlossen. Die Lehrkräfte in der Pflege werden ab 01.07.2019 in den Allgemeinen Entgeltgruppenplan, unter 3.12 Gesundheitsberufe, überführt. Dieser neue Berufsgruppenplan gilt für Lehrkräfte, die in der Alten- oder Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie im Gesundheits- und Sozialwesen an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Fachseminaren oder Fachschulen für Altenpflege beschäftigt sind. Sitzung der ARK-RWL am 22.01.2020Bereits Im Dezember 2018 hatte die ARK-RWL beschlossen, dass der Geltungsbereich der Azubi-Ordnung um die Schülerinnen und Schüler in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zum/zur Erzieher/in bzw. Heilerziehungspfleger/in erweitert wird. In der Praxis zeigte sich dann, dass die geringere Bezahlung im kirchlichen Bereich gegenüber den im öffentlichen Bereich beschäftigten Auszubildenden zu Problemen führte. Deshalb hatte der vkm-rwl im September 2019 eine Anpassung an den öffentlichen Dienst gefordert. Nach mehreren Beratungen konnte die entsprechende Arbeitsrechtsregelung nun beschlossen werden. Die Regelung tritt zwar erst zum 01.08.2020 in Kraft, gilt dann aber auch für die Auszubildenden, die bereits 2019 mit der Ausbildung begonnen haben.… mehr zur Sitzung der ARK-RWL findet ihr hier Sitzung der ARK-RWL am 11.

Oktober 2019Wegen der vielfältigen Ausbildungsformen und unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen wurde es notwendig die Fachkräfte-Definierung der Anmerkung 5 im Entgeltgruppenplan für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen zu erneuern. Fachkräfte im Sinne des BAT-KF sind nun alle Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen, die nach landesrechtlichen Bestimmungen als Fachkraft zugelassen sind.… mehr zur Sitzung der ARK-RWL findet ihr hier Sitzung der ARK-RWL am 11. Oktober 2019Die ARK-RWL hat in ihrer Novembersitzung die Reform des Pflegeentgeltgruppenplans beschlossen. Die Reform wurde erforderlich, weil in der bisherigen Fassung viele der aktuellen Ausbildungen, Fachweiterbildungen und Tätigkeiten nicht berücksichtigt waren. Der neue PEGP besteht nun aus einem Berufsgruppenplan für den Bereich der Krankenhäuser sowie aus einem nun gemeinsamen Berufsgruppenplan für die ambulante und stationäre Pflege.